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Unser Führerschein-Blog

Aktuelles

Ob Rettungsgasse, Handy oder Autorennen: Verkehrssünder werden härter bestraft

Finger weg vom Handy! Das gilt für Autofahrer von jeher. Doch die Zahl der Handysünder ist in den letzten Jahren derart drastisch gestiegen, dass die Bundesregierung die Gesetze deutlich verschärft. Auch Rasern und rücksichtlosen Verkehrsteilnehmern, die Rettungskräfte behindern drohen ab sofort deutlich härtere Strafen. Das Wichtigste im Überblick... Handynutzung am Steuer Egal ob Smartphone, Tablet oder E-Book-Reader: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät bedient, muss deutlich mehr Strafe zahlen. Das Bußgeld steigt von bislang 60 auf mindestens 100 Euro. Bei schweren Verstößen sind sogar bis zu 200 Euro Strafe möglich. Außerdem kann es nach der unerlaubten Handynutzung statt 1 Punkt bis zu 2 Punkte in Flensburg geben. Übrigens: Auch Radler sollten zum telefonieren besser absteigen und schieben. Für sie klettert das Bußgeld von 25 auf immerhin 55 Euro! Die Begründung des Gesetzgeber: Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Die erhöhten Strafen sollen abschreckend wirken und an…

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Neues Urteil: MPU nach erster Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille

Zur 1,6-Promille-Grenze hat es ein wegweisendes Urteil gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Erstmals erwischte Alkoholsünder dürfen erst ab 1,6 Promille zur MPU geschickt werden. Liegt ihr Alkoholwert darunter, dürfen die zuständigen Behörden nicht grundsätzlich den "Idiotentest" verlangen. Heißt also: Wer das allererste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, bekommt den Führerschein nach der Sperrfrist auch ohne positives MPU-Gutachten zurück. Vorausgesetzt, er hat weniger als 1,6 Promille intus. Aber natürlich gibt es Ausnahmen... So kann die MPU auch unter 1,6 Promille verlangt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene erneuten Alkoholmissbrauch begeht. Hierfür müssen aber weitere aktenkundige Vorfälle oder konkrete Hinweise vorliegen. Und das sind die Hintergründe zum Leipziger Urteil: Zwei Betroffene wurden nach einer Trunkenheitsfahrt zur MPU geschickt. Das wollten sie aber nicht hinnehmen und zogen vors Gericht. Ihr Argument: Sie hatten jeweils deutlich unter 1,6 Promille und waren vorher nie im Straßenverkehr aufgefallen. In der…

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