Aktuelles
Ob Rettungsgasse, Handy oder Autorennen: Verkehrssünder werden härter bestraft
Finger weg vom Handy! Das gilt für Autofahrer von jeher. Doch die Zahl der Handysünder ist in den letzten Jahren derart drastisch gestiegen, dass die Bundesregierung die Gesetze deutlich verschärft. Auch Rasern und rücksichtlosen Verkehrsteilnehmern, die Rettungskräfte behindern drohen ab sofort deutlich härtere Strafen. Das Wichtigste im Überblick... Handynutzung am Steuer Egal ob Smartphone, Tablet oder E-Book-Reader: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät bedient, muss deutlich mehr Strafe zahlen. Das Bußgeld steigt von bislang 60 auf mindestens 100 Euro. Bei schweren Verstößen sind sogar bis zu 200 Euro Strafe möglich. Außerdem kann es nach der unerlaubten Handynutzung statt 1 Punkt bis zu 2 Punkte in Flensburg geben. Übrigens: Auch Radler sollten zum telefonieren besser absteigen und schieben. Für sie klettert das Bußgeld von 25 auf immerhin 55 Euro! Die Begründung des Gesetzgeber: Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Die erhöhten Strafen sollen abschreckend wirken und an…
Zehn Mal bei der MPU – und mit 70 Jahren nochmal zur Fahrschule
Neues Urteil: MPU nach erster Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille
Zur 1,6-Promille-Grenze hat es ein wegweisendes Urteil gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Erstmals erwischte Alkoholsünder dürfen erst ab 1,6 Promille zur MPU geschickt werden. Liegt ihr Alkoholwert darunter, dürfen die zuständigen Behörden nicht grundsätzlich den "Idiotentest" verlangen. Heißt also: Wer das allererste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, bekommt den Führerschein nach der Sperrfrist auch ohne positives MPU-Gutachten zurück. Vorausgesetzt, er hat weniger als 1,6 Promille intus. Aber natürlich gibt es Ausnahmen... So kann die MPU auch unter 1,6 Promille verlangt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene erneuten Alkoholmissbrauch begeht. Hierfür müssen aber weitere aktenkundige Vorfälle oder konkrete Hinweise vorliegen. Und das sind die Hintergründe zum Leipziger Urteil: Zwei Betroffene wurden nach einer Trunkenheitsfahrt zur MPU geschickt. Das wollten sie aber nicht hinnehmen und zogen vors Gericht. Ihr Argument: Sie hatten jeweils deutlich unter 1,6 Promille und waren vorher nie im Straßenverkehr aufgefallen. In der…
Wieder mehr Unfälle und Tote auf Schleswig-Holsteins Straßen
Trinken, Feiern, Fahren, Sex: Unser kleiner Karnevals-Knigge
ACV fordert Pflicht-Sehtest für alle Führerscheinbesitzer
Führerschein bequem mit Geld zurückkaufen? KBA warnt vor Betrügern!
2017 weniger Trinken? Kostenloses 14-Tage-Programm Change your Drinking hilft!
Zu Weihnachten oder Silvester mal wieder zu tief ins Glas geschaut… und dann aus Bequemlichkeit doch mit dem Auto nach Hause gefahren? Die Feiertage verlocken viele von uns wieder zum ein oder anderen Gläschen. Egal ob es noch Genuss ist oder doch schon gefährliches Trinkverhalten: In jedem Fall riskieren wir mit Alkohol am Steuer unseren Führerschein! Wer dazu verleitet ist zu viel zu trinken, sollte sich allein schon seiner Gesundheit zu liebe mal auf die Finger schauen und sein Verhalten überdenken. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet einen 14-Tage-Test an. Dabei können Sie Ihren Alkoholkonsum auf den Prüfstand stellen. Vorausgesetzt natürlich, Sie beantworten alle Fragen aufrichtig. Das tolle an der Sache: Das Online-Programm ist komplett anonym, unverbindlich und einfach zu bedienen. Es kostet also auch keine große Überwindung! Und so funktioniert es: Klicken Sie auf Change your Drinking auf der Webseite der BZgA und geben Sie zunächst Ihr Alter und…
Nicht nur für Verkehrssünder: Fahrverbot wird neue Strafe
Wer sich strafbar macht, riskiert künftig nicht nur eine Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Auch der "Lappen" kann bis zu sechs Monate weg sein. Das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Bundesjustizminister Heiko Maas hofft dabei vor allem auf die abschreckende Wirkung. Aber ist die Möglichkeit der Führerscheinstrafe wirklich gerecht? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das Berliner Vorhaben... Das Fahrverbot für Straftäter sei keine gute Idee, so der DAV in einer Pressemitteilung: Zum einen wird es einen wohlhabenden Menschen nicht stören, ein paar Monate mit dem Taxi zu fahren. Schließlich hat er genug Geld. Zum anderen wären Menschen ohne Führerschein benachteiligt: Da das Fahrverbot anstelle einer Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann heißt das im Klartext, dass ein Straftäter mit Fahrerlaubnis im Zweifelsfall mit Bewährung davon kommt, ein Straftäter ohne Fahrerlaubnis für die gleiche Tat aber in Haft müsste. Ungerecht ist die neue Strafe laut den Anwälten auch für alle, die beruflich aufs Auto angewiesen…
Erfahren Sie Ihren Punktestand in Flensburg jetzt auch online!
Lange Zeit gab es aus datenschutzrechtlichen Gründen nur zwei Wege den persönlichen Punktestand im Flensburger Register zu erfahren: Entweder man füllte ein Formular aus und brachte es im altmodischen Briefumschlag zur Post... oder man war zufällig in Flensburg und konnte sich die Auskunft persönlich bei der Behörde holen. Jetzt geht Flensburg mit der Zeit und bietet den Service auch Online an. Allerdings ist der digitale Weg nicht ganz so bequem wie vermutet. Die Auskunft gibt es nur unter speziellen Voraussetzungen. Für die Onlineabfrage benötigen Sie neben einem Computer auch ein spezielles Kartenlesegerät - das gibt's zwar in jedem Elektrofachmarkt und natürlich in zahllosen Onlineshops... dennoch handelt es sich hier um einen Gegenstand, den nicht jeder zu Hause haben dürfte! Weitere Voraussetzung ist die AusweisApp, die auf dem PC installiert sein muss. Zudem müssen Sie einen Personalausweis im Scheckkartenformat besitzen, damit Sie diesen durch den Kartenleser identifizieren lassen können... Auch die…